SPD Kall für Abschaffung der Straßenanliegerbeiträge

13 Apr
2019

Wenn in Kall eine gemeindliche Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die Gemeinde nach § 8, Abs. 1 u. 2 KAG NRW die Bürger mit einem bestimmten Prozentsatz  an den Ausbaukosten. Diese Bürgerbeteiligungen betragen in Kall  bei Haupterschließungsstraßen  30% und bei Anliegerstraßen 50%. Die Anliegerge-bühren für Gehwege liegen bei 50 bzw. 60%. Erhält die Gemeinde Kall für Straßenerneuerungen und deren Nebenanlagen staatliche Förderungen, so mindern diese nur den Kostenanteil der Gemeinde. Die Anlieger profitieren nicht  von den Fördergeldern. Ungerecht oder?

 

Als die Kaller Verwaltung in 2015 diese Prozentsätze auf 80% anheben wollte, hat im Wesentlichen die Kaller SPD mit vielen, seinerzeit betroffenen Sötenicher  Anliegern   entschieden gegen die Erhöhung  gekämpft. Erhard Sohn, SPD-Fraktionsvors.: „Diese ungerechte Erhöhungsoffensive der Verwaltung wurde  im Sinne der Anlieger erfolgreich abgewendet“.

 

Nunmehr gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine vom Bund der Steuerzahler gestartete Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“, die landauf, landab eine große Zustimmung erfährt. Diese Initiative wird von der Kaller SPD vollinhaltlich unterstützt. Bürgerinnen und Bürger sind aufgebracht, weil die Beitragshöhen zumeist mehrere tausend Euro betragen und vielfach existenzbedrohend sind. Auch die Möglichkeit von Stundung und Ratenzahlung können nicht immer die Probleme  lösen, da die derzeitige Rechtsanwendung des KAG nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger berücksichtigt.  Erhard Sohn: „Einige können sich selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten oder erhalten wegen hohem Alter und geringem Renteneinkommen keinen Kredit  mehr“.

 

In einigen Bundesländern wurden die Anliegerbeiträge bereits abgeschafft (Hamburg, Berlin, Bayern, Baden Württ. u. Hessen). Die aktuell in die Diskussion gebrachte Änderungslösung der CDU/FDP-Landesregierung, die Bürgerbeteiligung den jeweiligen Kommunen zu überlassen, geht ins Leere. Die meisten Kommunen könnten diese Lasten nicht aus der eigenen Tasche zahlen, wohl aber das Land. Eine Umlagefinanzierung ist ebenfalls wenig durchdacht. Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung auf einen jährlichen Beitrag von 112 bis 127 Mio. € geschätzt.  Selbst  jährliche Ausbaukosten von rund 200  Mio. € könnte der Landes-haushalt verkraften. „Ganz kritisch muss man auch die besondere Situation in der Gemeinde Kall betrachten“, so Erhard Sohn. „Über Jahre hat die Gemeinde  zur Verbesserung der Haushaltssituation viel zu wenig Geld für Straßenreparaturen ausgegeben. Weil die Straßen nicht, wie erforderlich, repariert wurden, müssten diese jetzt aufgrund des desolaten Zustandes zu Lasten der Anlieger saniert/neu ausgebaut werden.“

 

Wir hatten uns die Lösung von einem Gesetzesänderungsvorschlag der SPD-Land-tagsfraktion Ende 2018 erhofft.  Dieser wurde aber leider  von CDU/FDP abgelehnt. „Nunmehr hoffen wir, dass der Druck des Bundes der Steuerzahler mit den Unter-schriften von hunderttausenden Bürgern die NRW-Landesregierung doch noch zum Umdenken bewegt“, so Erhard Sohn.

SPD Kall
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