Wenn in Kall eine gemeindliche Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die Gemeinde nach § 8, Abs. 1 u. 2 KAG NRW die Bürger mit einem bestimmten Prozentsatz an den Ausbaukosten. Diese Bürgerbeteiligungen betragen in Kall bei Haupterschließungsstraßen 30% und bei Anliegerstraßen 50%. Die Anliegerge-bühren für Gehwege liegen bei 50