Archive for April, 2019

13 Apr
2019

SPD Kall für Abschaffung der Straßenanliegerbeiträge

Wenn in Kall eine gemeindliche Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die Gemeinde nach § 8, Abs. 1 u. 2 KAG NRW die Bürger mit einem bestimmten Prozentsatz  an den Ausbaukosten. Diese Bürgerbeteiligungen betragen in Kall  bei Haupterschließungsstraßen  30% und bei Anliegerstraßen 50%. Die Anliegerge-bühren für Gehwege liegen bei 50